In der Unterstufe darf ein Schüler nicht mehr als die Hälfte der Schularbeiten pro Semester versäumen (d.h.: bei zwei bzw. drei Schularbeiten, darf eine versäumt werden).
In der Oberstufe hingegen sind – falls in einem Semester mehr als eine Schularbeit vorgesehen ist – mindestens zwei Schularbeiten zu schreiben.
Sollte das Nachholen im jeweiligen Semester nicht mehr möglich sein (z.B. weil der Schüler bis Notenschluss krank ist), muss diese Regel nicht eingehalten werden.