Diese Frage ist nicht gesetzlich geregelt – auch wenn gerne von Schülerseite eine „Einwochenregel“ analog zur Korrekturzeit des Lehrers zitiert wird. Den Erziehungsbereichtigten ist jedenfalls die Möglichkeit zur Einsichtnahme zu geben, also ein sofortiges Einsammeln am Tag der Rückgabe ist jedenfalls ausgeschlossen. (Details hier)