Neben der rechtzeitigen Festlegung gibt es auch bei der Terminwahl einiges zu beachten. Eine Schularbeit darf nicht abgehalten werden, wenn auf den termin eine (oder mehrere) folgender Tatsachen zutreffen würden:
- Termin nach drei aufeinanderfolgende schulfreie Tage, eine mehrtägige Schulveranstaltung (oder schulbezogene Veranstaltung).
- Mehr als eine Schularbeit an einem Tag oder mehr als zwei Schularbeiten in einer Woche (gilt nur in der AHS)
- Die Schularbeit umfasst die 5. oder eine spätere Stunde