Prinzipiell ist eine Schularbeit innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben. In begründeten Fall kann der Schulleiter diese Frist um eine weitere Woche verlängern.
Prinzipiell ist eine Schularbeit innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben. In begründeten Fall kann der Schulleiter diese Frist um eine weitere Woche verlängern.